Die neue EU-Verpackungsverordnung PPWR ist seit dem 12. August 2026 anzuwenden. Sie soll Verpackungsabfälle reduzieren, die Recyclingfähigkeit verbessern und den Einsatz von Rohstoffen effizienter gestalten. Die Anforderungen treten dabei schrittweise in Kraft: Erste Vorgaben gelten bereits, weitere folgen insbesondere ab 2028 und 2030.

Auf den ersten Blick betrifft die neue Verordnung vor allem Hersteller und Inverkehrbringer von Verpackungen. Doch auch Druckprodukte können relevant werden – insbesondere Etiketten, die Bestandteil einer Verpackung sind.

Was bedeutet das konkret? Und worauf sollten Unternehmen bei ihren Etiketten künftig achten?

Was ist die PPWR?

PPWR steht für „Packaging and Packaging Waste Regulation“ – die europäische Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle. Sie ersetzt die bisherige Verpackungsrichtlinie und schafft EU-weit einheitlichere Anforderungen an Verpackungen und Verpackungsabfälle.

Die Ziele der Verordnung sind unter anderem:

  • weniger Verpackungsabfälle,
  • eine bessere Recyclingfähigkeit von Verpackungen,
  • mehr Einsatz von Recyclingmaterialien,
  • weniger unnötige Verpackungen,
  • eine einheitlichere Kennzeichnung und
  • eine stärkere Kreislaufführung von Verpackungsmaterialien.

Dabei geht es nicht um eine einzelne Änderung zu einem bestimmten Stichtag. Die PPWR enthält zahlreiche Anforderungen, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten wirksam werden.

Warum betrifft die PPWR auch Etiketten?

Etiketten sind nicht automatisch Verpackungen. Ein klassischer Adressaufkleber oder ein Etikett zur internen Kennzeichnung erfüllt beispielsweise eine andere Funktion als ein Produktetikett.

Anders sieht es bei Etiketten aus, die direkt an einem Produkt oder an dessen Verpackung angebracht sind. Die PPWR berücksichtigt entsprechende Bestandteile ausdrücklich innerhalb ihres Verpackungsbegriffs. Entscheidend ist dabei der konkrete Anwendungsfall.

Ein typisches Beispiel:

Produkt + Verpackung + Etikett

Das Etikett ist dabei nicht isoliert zu betrachten. Relevant ist vielmehr, wie es mit der Verpackung verbunden ist und welche Auswirkungen es auf deren Recycling bzw. weitere Verwertung haben kann.

Deshalb lautet die entscheidende Frage nicht:

„Ist dieses Etikett PPWR-konform?“

Sondern vielmehr:

„Welche Rolle spielt dieses Etikett für die Gesamtverpackung und ihre Anforderungen?“

Welche Bestandteile eines Etiketts sind relevant?

Bei einem Etikett besteht die Betrachtung nicht nur aus dem sichtbaren Druckbild.

Je nach Ausführung können unterschiedliche Bestandteile zusammenkommen:

Etikettenmaterial

Zum Einsatz kommen beispielsweise:

  • Papier,
  • PP-Folie (Polypropylen),
  • PE-Folie (Polyethylen),
  • PET-Folie (Polyethylenterephthalat) oder
  • andere Kunststoffmaterialien.

Welches Material geeignet ist, hängt unter anderem von der Verpackung, der Anwendung und den gewünschten Eigenschaften des Etiketts ab.

Ein Papieretikett auf einer Glasflasche stellt beispielsweise andere Anforderungen an die Verpackung dar als ein Kunststoffetikett auf einer Kunststoffverpackung.

Klebstoff

Bei selbstklebenden Etiketten kommt zusätzlich der Klebstoff hinzu.

Dabei können beispielsweise permanente oder ablösbare Klebstoffsysteme zum Einsatz kommen. Für die Gesamtverpackung kann relevant sein, wie sich das Etikett im jeweiligen Recyclingprozess verhält und ob es sich gegebenenfalls vom Verpackungsmaterial entfernen lässt.

Wichtig: Daraus lässt sich nicht pauschal ableiten, dass ein bestimmter Klebstoff grundsätzlich PPWR-konform oder nicht konform ist. Entscheidend ist immer das Zusammenspiel mit dem Verpackungsmaterial und dem vorgesehenen Recyclingverfahren.

Druckfarben und Beschichtungen

Auch Druckfarben, Lackierungen oder andere Beschichtungen gehören zum Aufbau eines bedruckten Etiketts.

Sie sind deshalb Teil der Material- und Produktbetrachtung, insbesondere wenn es um die Recyclingfähigkeit oder die stoffliche Zusammensetzung der Verpackung geht.

Auch hier gilt: Ein Etikett mit Druckfarbe oder Lack ist nicht automatisch problematisch. Entscheidend ist die konkrete Ausführung und deren Einfluss auf die Gesamtverpackung.

Warum wird die Recyclingfähigkeit für Etiketten wichtiger?

Die PPWR sieht vor, dass Verpackungen ab 2030 grundsätzlich recyclingfähig sein müssen. Die Anforderungen werden dabei schrittweise konkretisiert und über Kriterien und Leistungsstufen näher bestimmt.

Für Unternehmen bedeutet das: Die Recyclingfähigkeit sollte nicht erst am Ende der Entwicklung einer Verpackung betrachtet werden.

Auch Verpackungsbestandteile müssen bei der Gestaltung berücksichtigt werden.

Ein Beispiel

Eine Kunststoffverpackung erhält ein selbstklebendes Etikett.

Für die Bewertung reicht es deshalb nicht aus, nur zu fragen:

„Ist die Kunststoffverpackung recyclingfähig?“

Es muss auch betrachtet werden, wie das Etikett in den Recyclingprozess einbezogen wird.

Relevant können dabei beispielsweise sein:

  • das Material der Verpackung,
  • das Material des Etiketts,
  • die Art der Verbindung,
  • der eingesetzte Klebstoff,
  • die Größe bzw. Abdeckung durch das Etikett und
  • das konkrete Recyclingverfahren.

Das bedeutet nicht, dass jedes Etikett künftig zwingend ablösbar oder aus demselben Material wie die Verpackung sein muss.

Entscheidend ist die Gesamtbetrachtung der Verpackung.

Genau deshalb sollten Unternehmen bei neuen Verpackungs- und Etikettenprojekten die Materialauswahl frühzeitig miteinander abstimmen.

Was ändert sich bei der Kennzeichnung?

Für Druckdienstleister besonders interessant ist die geplante europaweit harmonisierte Kennzeichnung von Verpackungen.

Ab 2028 soll eine einheitliche Kennzeichnung die Materialzusammensetzung von Verpackungen verständlicher machen und die richtige Sortierung von Verpackungsabfällen erleichtern. Die PPWR sieht dafür ein auf Piktogrammen basierendes Kennzeichnungssystem vor.

Der genaue Zeitpunkt ist dabei an die entsprechenden Durchführungsrechtsakte gekoppelt: Nach Artikel 12 soll die Kennzeichnung ab dem 12. August 2028 bzw. 24 Monate nach Inkrafttreten der entsprechenden Durchführungsakte gelten – je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt.

Für Unternehmen kann das ganz praktisch bedeuten:

Neue Kennzeichnung → angepasste Druckdaten → neues oder angepasstes Etikett.

Wer Verpackungen und Etiketten regelmäßig nachbestellt, sollte deshalb kommende Änderungen bei der Planung berücksichtigen.

Wichtig ist allerdings: Die Kennzeichnung muss nicht automatisch auf einem Etikett angebracht werden. Wo und wie eine Verpackung gekennzeichnet wird, hängt vom konkreten Verpackungstyp und den jeweils geltenden Vorgaben ab.

Was müssen Unternehmen jetzt prüfen?

Die PPWR bedeutet nicht, dass alle bestehenden Etiketten sofort geändert werden müssen.

Sinnvoll ist vielmehr eine Bestandsaufnahme.

1. Welche Verpackungen bringen wir in Verkehr?

Zunächst sollte geklärt werden, welche Produkte und Verpackungen vom Unternehmen auf den EU-Markt gebracht werden.

2. Welche Etiketten gehören zu diesen Verpackungen?

Nicht jedes Druckprodukt ist betroffen.

Ein Produktetikett auf einer Verkaufsverpackung ist anders zu betrachten als ein reines Versand- oder Adressetikett. Auch klassische Geschäftsdrucksachen wie Briefpapier, Visitenkarten oder Geschäftsbriefumschläge sind nicht allein aufgrund ihres Materials Verpackungen.

3. Welche Materialien werden eingesetzt?

Für relevante Etiketten sollte bekannt sein:

  • welches Etikettenmaterial eingesetzt wird,
  • ob es sich um Papier oder Kunststoff handelt,
  • welches Klebstoffsystem verwendet wird,
  • ob Beschichtungen oder Veredelungen vorhanden sind und
  • welche Materialinformationen vom Lieferanten zur Verfügung gestellt werden können.

4. Welche Änderungen kommen ohnehin?

Stehen bei einem Produkt ohnehin ein Relaunch, eine neue Verpackung oder ein Etikettenwechsel an, lohnt sich ein Blick auf die kommenden Anforderungen.

So können notwendige Anpassungen frühzeitig in die Druckdaten aufgenommen werden.

5. Welche Informationen benötigen wir von unseren Lieferanten?

Unternehmen sollten nicht erst bei einer konkreten Anfrage beginnen, Materialinformationen zusammenzusuchen.

Gerade bei regelmäßig eingesetzten Verpackungen und Etiketten kann es sinnvoll sein, relevante Informationen strukturiert verfügbar zu haben.

Was bedeutet das für bestehende Etiketten?

Hier ist eine wichtige Unterscheidung:

Die PPWR bedeutet nicht automatisch: „Bestehendes Etikett austauschen.“

Ob ein Etikett angepasst werden muss, hängt von der jeweiligen Verpackung, ihrer Zusammensetzung, ihrer Funktion und den für sie geltenden Anforderungen ab.

Für Unternehmen ist deshalb ein pauschaler Austausch bestehender Etiketten weder notwendig noch sinnvoll.

Anders kann es bei neuen Verpackungen, Produktrelaunches oder ohnehin geplanten Etikettenänderungen aussehen.

Hier bietet sich die Gelegenheit, zukünftige Anforderungen von Anfang an mitzudenken.

Wie unterstützen wir Sie bei der Umsetzung?

Die rechtliche Bewertung der Gesamtverpackung und die Verantwortung für deren Konformität liegen beim jeweils verantwortlichen Unternehmen.

Als Druckpartner unterstützen wir Sie bei der praktischen Umsetzung Ihrer Druckprodukte.

Das kann beispielsweise bedeuten:

  • Wir stellen Ihnen relevante Informationen zu unseren eingesetzten Etikettenmaterialien zur Verfügung.
  • Wir unterstützen Sie bei Fragen zu den verfügbaren Druckmaterialien.
  • Wir setzen notwendige Anpassungen an Ihren Druckdaten um.
  • Wir integrieren neue Kennzeichnungen in bestehende oder neue Etikettenlayouts, sofern diese vom Kunden vorgegeben werden.
  • Wir stimmen Material- und Produktionsfragen frühzeitig mit Ihnen ab.

So können aus gesetzlichen Anforderungen konkrete und umsetzbare Druckprodukte werden.

Was bedeutet die PPWR für Ihren nächsten Etikettenauftrag?

Vielleicht zunächst weniger, als die neue Verordnung vermuten lässt.

Nicht jedes Etikett muss heute neu produziert werden. Trotzdem lohnt es sich, bei neuen Projekten und Nachbestellungen einige Fragen frühzeitig zu stellen:

Welches Verpackungsmaterial wird verwendet?

Welches Etikettenmaterial passt dazu?

Welche Rolle spielen Klebstoff und Beschichtung?

Welche Kennzeichnung wird künftig benötigt?

Welche Informationen sollten für eine spätere Dokumentation verfügbar sein?

Wer diese Fragen frühzeitig berücksichtigt, kann notwendige Änderungen besser planen und vermeidet, dass ein Etikett kurzfristig angepasst werden muss, weil eine Verpackungsanforderung bereits umgesetzt werden soll.

Fazit

Die PPWR verändert die Anforderungen an Verpackungen Schritt für Schritt. Für Unternehmen bedeutet das vor allem, Verpackungen und ihre Bestandteile künftig stärker als Gesamtsystem zu betrachten.

Etiketten können dabei relevant sein – nicht weil jedes Etikett automatisch unter sämtliche Vorgaben der PPWR fällt, sondern weil Material, Verbindung und Kennzeichnung Bestandteil der Betrachtung einer Verpackung sein können.

Besonders die Themen Recyclingfähigkeit, Materialinformationen und die harmonisierte Kennzeichnung sollten Unternehmen deshalb bei neuen Verpackungs- und Etikettenprojekten im Blick behalten. Die EU-Kommission sieht die harmonisierte Kennzeichnung ab 2028 und wesentliche weitere Anforderungen, darunter die Recyclingfähigkeit, ab 2030 vor.

Unser Tipp: Prüfen Sie Ihre relevanten Verpackungen und Etiketten frühzeitig – insbesondere dann, wenn ohnehin neue Druckdaten, ein Produktrelaunch oder eine Nachbestellung anstehen.

So lassen sich kommende Anforderungen rechtzeitig berücksichtigen und gemeinsam mit Lieferanten und Druckpartnern umsetzen.