Vorwort
Wir weisen darauf hin, dass die jeweils aktuelle Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Jung GmbH dauerhaft im Internet unter www.jung-ps.de im Menü "Unternehmen" verfügbar ist.
Es besteht außerdem jederzeit die Möglichkeit, die AGB mit Hilfe der allgemeinen Browser-Funktionen auszudrucken (Menü "Datei" - Befehl "Drucken") oder auf die eigene Festplatte oder ein anderes Speichermedium zu kopieren (Menü "Datei" - Befehl "Speichern"). Der Kunde wird hiermit ausdrücklich zur Einsichtnahme, zum Ausdruck und zum Kopieren dieser AGB aufgefordert.
AGB's von September 2000
1. Angebot und Auftragserteilung; Unterlagen
1.1 Unsere Angebote sind freibleibend, eine eingehende Bestellung wird nur verbindlich, wenn wir sie in angemessener Frist bestätigen oder ausführen.
1.2 Bei den im Auftrag vorgesehenen Papieren, Papierfarben, Druckfarben, Kohlepapieren, selbstdurchschreibenden Papieren u. a. lassen sich Abweichungen technisch nicht vermeiden. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Vorlagen, Muster, Gewichts-, Maß- und Sortenangaben sind daher, auch wenn sie im Angebot selbst enthalten sind, nur im handelsüblichen und zumutbaren Umfang maßgebend, soweit diese nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
1.3 Teilleistungen sind zulässig.
2. Korrekturabzüge
Korrekturabzüge sind vom Besteller auf Satz- und sonstige Fehler zu überprüfen und für druckreif erklärt zurückzugeben.
Der Besteller haftet für Fehler, die er bei der Druckfreigabe übersehen hat.
3. Liefertermine, Folgen bei Nichteinhaltung
3.1 Geraten wir mit einer Lieferung in Verzug, so ist uns grundsätzlich eine angemessene Nachfrist mindestens 14 Tage zu setzen. Ein Schadensersatzanspruch bei Verzug besteht nur, wenn der Besteller konkret nachweist, daß und in welcher Höhe ein Schaden entstanden ist. Ein etwa bestehender Schadensersatzanspruch ist jedoch in jedem Falle begrenzt auf 1 % des Wertes der von der Verzögerung betroffenen Ware pro Woche der Verspätung, allerdings bis zu höchstens 10 %.
3.2 Verlangt der Besteller eine Abänderung des Auftrages, reicht er Manuskripte unvollständig oder verspätet ein oder gibt er Korrekturen verspätet zurück oder versäumt er sonst ein Mitwirkungsrecht (vgl. Ziff. 2) so erfährt die Lieferzeit eine Verlängerung nach Maßgabe des durch diese Fälle eingetretenen Zeitverlustes. Das gleiche gilt, wenn die Lieferung verzögert oder erschwert wird durch Fälle höherer Gewalt, Krieg, Brand, unverschuldeter Stromausfall, Streik, Aussperrung, Betriebsstörung bei uns oder bei unseren Zulieferanten sowie bei behördlicher Bewirtschaftung von Material und sonstigen Lieferungen, sowie dann, wenn notwendiges Material zu zumutbaren Bedingungen auf dem Markt nicht beschafft werden kann.
3.3 Verzögert sich die Ausführung der Lieferung durch Verschulden des Bestellers, so ist uns der hierdurch entstandene Schaden zu ersetzen.
3.4 Solange der Besteller mit eigenen, fälligen Leistungen im Rückstand ist, sind wir unbeschadet weiterer Rechte befugt, unsere Lieferungen einzustellen.
3.5 Druckerzeugnisse, die wir als Abrufaufträge angenommen haben, sind spätestens 1 Jahr nach unserer Auftragsbestätigung zur Lieferung fällig und zu bezahlen.
4. Preise und Zahlungsbedingungen (Aufrechnung)
4.1 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der am Tage der Rechnungstellung gültigen Mehrwertsteuer. Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb 14 Tagen mit 2 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen rein netto zu erfolgen. Diskont- und Bankspesen gehen zu Lasten des Bestellers, ebenso Verzugszinsen und Mahngebühren bei Zielüberschreitung.
4.2 Der erste Korrekturabzug (1-fache Ausfertigung) ist im Druckpreis eingeschlossen. Jeder weitere Korrekturabzug wird gesondert nach unseren jeweils gültigen Preisen berechnet. Satzfehler in den Korrekturabzügen werden kostenfrei berücksichtigt; für Bestellerkorrekturen wird die Arbeitszeit berechnet. Vereinbarte Entwürfe und technisch notwendige Reinzeichnungen bedürfen nicht der schriftlichen Bestätigung. Die Kosten werden nach Aufwand berechnet. Die Satzherstellung erfolgt ausschließlich in inmaterieller digitalisierter Form ohne Filmarchiv o. ä., da wir über Laser/Scanner die Zwischenstufen der Satzerstellung aus Qualitätsgründen ausschalten. Wird der Auftrag vom Besteller storniert oder abgeändert, so gilt unter Vorbehalt weiterer Ansprüche mindestens eine Stornogebühr von € 100,- oder der entsprechende Gegenwert mit amtlichem Mittelkurs in der fakturierten Währung zuzügl. MWSt. als vereinbart.
4.3 Wir sind berechtigt, nach unserem billigen Ermessen die Preise den seit Vertragsschluß eingetretenen Veränderungen, insbesondere erhöhten Löhnen, Materialpreisen, öffentlichen Abgaben, Kosten des Beschaffungstransportes, anzupassen. Nachträglich vereinbarte Arbeiten werden nach Lohn- und Materialaufwand berechnet, wobei der Zeitpunkt der nachträglichen Vereinbarung für die Preisfestsetzung entscheidet. Auch insoweit sind wir berechtigt, nach billigem Ermessen die Preise anzupassen.
4.4 Mehr- oder Minderauflagen bis zu 10 % sind bedingt durch unsere Rollenfertigung und werden entsprechend der tatsächlich angefallenen bzw. gelieferten Menge in Rechnung gestellt. Der Prozentsatz erhöht sich bei kleinen Auflagen und besonders schwierigen Drucken. Bei Lagerartikeln richtet sich die Liefermenge nach kompletten Verpackungseinheiten.
4.5 Der Besteller darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.
5. Gefahrtragung, Versendung, Kosten
5.1 Bei Lieferung geht die Gefahr auf den Besteller über, sobald die Ware an die Beförderungsperson übergeben worden ist. Dies gilt auch, wenn nicht vom Erfüllungsort versendet wird und unabhängig davon, wer die Versandkosten trägt.
5.2 Falls nichts anderes vereinbart, erfolgt Versand und Verpackung nach unserem Ermessen auf Rechnung des Auftraggebers. Besondere Verpackungen werden zu Selbstkosten berechnet. Bei Anlieferung auf Euro-Paletten sind diese vom Besteller sofort in Form von Tauschpaletten zurückzugeben, andernfalls werden sie zu Selbstkosten berechnet.
5.3 Der Besteller ist am Bestimmungsort insbesondere für Beschädigungen durch Feuer, Wasser sowie Diebstahl verantwortlich. Eine Versicherung gegen Transportschäden wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers und auf seine Kosten abgeschlossen. Während des Transportes eingetretene Schäden sind sofort beim Frachtführer zu melden und uns anschließend mit der vom Frachtführer ausgestellten Bescheinigung umgehend mitzuteilen.
5.4 Die Gefahr geht schon vorher auf den Besteller über, wenn er die Ware abzurufen oder abzuholen hat und der Abruf oder die Abholung länger als sieben Tage nach unserer Fertigstellungsanzeige nicht vorgenommen hat, es sei denn, eine andere Abrufs- oder Abholungsfrist ist vertraglich vereinbart.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren vor, bis der Besteller alle Forderungen (einschließlich Forderungen aus laufender Rechnung), die aus der Geschäftsverbindung entstanden sind, erfüllt hat.
6.2 Bis zur vollständigen Bezahlung ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen oder sonst darüber zu verfügen, außer wenn die Ware im regulären Geschäftsbetrieb weiterverkauft wird. In diesem Falle wird bereits jetzt bis zur völligen Bezahlung der Erlös aus dem Verkauf der Waren an uns sicherheitshalber abgetreten. Hat der Kunde des Bestellers die Abtretung ausgeschlossen, so dürfen ihm die von uns gelieferten Waren nur gegen Barzahlung verkauft werden, die in Höhe unserer offenen Forderungen unverzüglich an uns weiterzugeben ist. Der Besteller ist verpflichtet, uns auf Verlangen Name und Adresse seines Kunden zu benennen und uns eine Abschrift des mit diesem geschlossenen Vertrages zu überlassen.
7. Gewährleistung
7.1 In jedem Falle ist uns Gelegenheit zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist zu geben. Die Wahl, ob wir die Nachbesserung beim Besteller oder im eigenen Betrieb vornehmen wollen, steht uns zu. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, anstelle der Nachbesserung mangelfreie Sachen zu liefern.
7.2 Schlägt die Nachbesserung endgültig fehl, so ist dem Auftraggeber das Recht vorbehalten, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.
7.3 Wir leisten Gewähr im Rahmen der gesetzlichen Frist ab Gefahrübergang. In jedem Falle hat der Besteller die gerügte Ware bis zu unserer Entscheidung, was mit ihr geschehen soll, kostenfrei auf angemessene Frist bei sich zu lagern.
7.4 Ein Anspruch auf Schadenersatz darf den Verlust nicht übersteigen, der bei Vertragsschluß uns als mögliche Folge der Vertragsverletzung hätte voraussehbar sein müssen.
7.5 Voraussetzung der Gewährleistung ist, dass der Auftraggeber seinen fälligen Zahlungsverpflichtungen in angemessenem Umfang nachgekommen ist.
8. Unsere Haftung
Unsere Haftung aus unerlaubter Handlung und aus der Verletzung von Nebenpflichten ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt. Dies gilt auch bezüglich der Haftung für unsere Hilfspersonen. Ansprüche auf Schadenersatz die sich aus Folgeschäden oder Produkthaftung begründen sind ausgeschlossen, solange uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Der Haftungsbetrag beschränkt sich auf die maximale Höhe des gesamten Auftragswertes. Für die Prüfung des Rechtes der Vervielfältigung aller Druckvorlagen ist der Auftraggeber allein verantwortlich.
9. Rücktritt
9.1 Werden Zahlungsbedingungen in wesentlichem Umfang nicht eingehalten oder werden Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, insbesondere, wenn ein Wechsel nicht gezahlt oder ein Scheck nicht eingelöst wird, so werden sämtliche Forderungen, auch solche, für die wir zahlungshalber Wechsel hereingenommen haben, sofort fällig.
9.2 Für diese Fälle ebenso wie in allen anderen Fällen des Verzugs haben wir das Recht, nach Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Außerdem können wir die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware, (vgl. oben Ziff. 6) ohne Rücktritt, auf Kosten des Bestellers zurücknehmen. Unser Recht auf Schadenersatz bleibt unberührt.
10. Gerichtsstand, geltendes Recht
Gerichtsstand im vollkaufmännischen Verkehr ist nach unserer Wahl entweder München oder der Firmensitz des Bestellers. In allen anderen Fällen ist München auch dann Gerichtsstand, wenn der Besteller nach Vertragsschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
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